Osteopathie-Praxis Sissach

Kostenübernahme

Als Osteopathin bin ich bei sämtlichen Krankenkassen anerkannt (inkl. EMR = Erfahrungsmedizinisches Register).

Falls Sie über eine Zusatzversicherung für Komplementärmedizin verfügen, wird Ihnen ein Teil der Behandlungskosten rückvergütet (ca. 60 – 90%).
Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte an Ihre Krankenkasse.

Die Unfallversicherungen (SUVA etc.) regeln die Kostenübernahme sehr individuell. Meistens bedarf es einer ärztlichen Verordnung für Osteopathie.


 
 
     
     
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