Als Osteopathin bin ich bei sämtlichen
Krankenkassen anerkannt (inkl. EMR = Erfahrungsmedizinisches
Register).
Falls Sie über eine Zusatzversicherung für
Komplementärmedizin verfügen, wird Ihnen ein
Teil der Behandlungskosten rückvergütet (ca.
60 – 90%).
Für genaue Informationen wenden Sie sich bitte
an Ihre Krankenkasse.
Die Unfallversicherungen (SUVA etc.) regeln die Kostenübernahme
sehr individuell. Meistens bedarf es einer ärztlichen
Verordnung für Osteopathie.
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